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Entschädigungen definiert

19. Januar 2017
Jeweils zu Beginn einer Amtsdauer legt der Gemeinderat verschiedene Entschädigungsansätze fest, wie z.B. die Höhe der Sitzungsgelder für die Tätigkeit in den Kommissionen oder für einzelne Funktionen auch Jahresentschädigungen. Die Entschädigungen für die vom Volk gewählten Behördenmitglieder werden erstmals veröffentlicht.
Der Bruttolohn des Gemeindepräsidenten beträgt im Jahr 2017 Fr. 187'070.--. Er wurde auf dieses Jahr um ein Prozent erhöht. Zur Entschädigung der Spesen erhält der Gemeindepräsident eine jährliche Pauschale von Fr. 12'000.--. Das Arbeitspensum beträgt 100 Prozent. Der zeitliche Aufwand liegt aber deutlich über diesem Pensum. Gemeindepräsident Boris Tschirky dazu: "Die Führung der Gemeinde Gaiserwald und der Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohner bereitet mir viel Freude. Dass ich dafür mehr als 42 Stunden pro Woche einsetze, ist selbstverständlich." Der Brutto-Jahreslohn des Schulratspräsidenten beträgt Fr. 90'000.--. Jürg Seitter ist seit dem 1. Januar 2017 Schulratspräsident und sein Pensum wurde durch den Gemeinderat auf 60 Prozent festgelegt. Die Spesenvergütung erfolgt bei Jürg Seitter nicht als Pauschale sondern fallbezogen. Sowohl Gemeindepräsident als auch Schulratspräsident erhalten für Sitzungen ausserhalb der "Bürozeiten" zusätzlich Sitzungelder nach effektivem Aufwand.

Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten eine jährliche Entschädigung von Fr. 7'500.--, jene des Schulrates von Fr. 5'000.--. Mit diesen Entschädigungen sind die Sitzungsvorbereitungen und die Repräsentationsaufgaben abgegolten. Auch die Mitglieder des Gemeinde- und Schulrates erhalten zusätzlich Sitzungsgelder nach effektivem Aufwand und die angefallen Spesen werden vergütet. Die Sitzungsentschädigung ist für alle Behörden- und Kommissionsmitglieder der Gemeinde gleich hoch und beträgt Fr. 80.-- bis zu einer Sitzungsdauer von zwei Stunden und für jede weitere Stunde Fr. 40.--. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Pauschale in der Höhe von Fr. 1'800.--, der Präsident von Fr. 2'500.--.

Gemeindehaus