An Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholhaltigen Getränke verkauft werden. Die durchgeführten Testkäufe bei zehn Betrieben in Abtwil, Engelburg und St.Josefen zeigen eine durchzogene Bilanz. Die grosse Mehrheit der getesteten Restaurants und Verkaufsstellen hat erfreulicherweise die Jugendschutzbestimmungen eingehalten, konsequent einen Ausweis zur Alterskontrolle verlangt und keine Waren verkauft, wenn die jugendlichen Kunden die Altersgrenze nicht erreicht hatten. Die anderen Betriebe sind jetzt gefordert, die nötigen Massnahmen zur Einhaltung der Gesetze einzuleiten. Zur Durchsetzung des Jugendschutzes werden auch künftig Alkoholtestkäufe durchgeführt.