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Kaufvertrag für Land im Wisental genehmigt

24. September 2015
Der Gemeinderat hat den Kaufvertrag für das Land im Gebiet Wisental in Abtwil für das neue Angebot für die Betreuung und Pflege von betagten oder pflegebedürftigen Menschen der Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald genehmigt. Weil rund 1500 m2 mehr Land benötigt wird, als an der Volksabstimmung vom 19. Juni 2011 genehmigt, untersteht der dafür nötige Nachtragskredit dem fakultativen Referendum.
Die Stimmberechtigten genehmigten am 19. Juni 2011 einen Kredit in der Höhe von Fr. 2'880'000.-- für den Erwerb von rund ca. 6000 m2 Boden im Gebiet Wisental in Abtwil. Das Land wird der Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald durch die Gemeinde zur Realisierung des neuen Angebotes für die Betreuung und Pflege von betagten oder pflegebedürftigen Menschen im Baurecht zur Verfügung gestellt. Während der ersten zehn Jahre wird das Baurecht zinslos eingeräumt, danach wird ein marktüblicher Baurechtszins erhoben.

Angebot vergrössert
Weil das Projekt für die Realisierung der neuen Gebäude zum Zeitpunkt der Volksabstimmung noch nicht bestimmt war, konnte der mutmassliche Landbedarf damals nur abgeschätzt werden. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinien des Kantons zur Aufnahme von Pflegeplätzen auf die Pflegeheimliste waren in der Abstimmungsvorlage 16 Pflegeplätze in Engelburg und 24 in Abtwil sowie insgesamt 40 betreute Wohnungen enthalten. Aufgrund der vom Kanton nach der Urnenabstimmung neu in Aussicht gestellten wesentlich höheren Anzahl Plätze auf der Pflegeheimliste realisiert die Stiftung 57 Pflegeplätze in Abtwil und 38 Pflegeplätze in Engelburg sowie zwölf betreute Wohnungen in Abtwil und sieben betreute Wohnungen in Engelburg.

Dieses Angebot gewährleistet insbesondere im Bereich der Pflege einen optimalen Betrieb mit wirtschaftlich sinnvollen Grössen. Dies war mit der ursprünglichen Anzahl nicht im gleichen Mass möglich. Die verstärkte Ausrichtung auf den Bereich Pflege entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Gemeinde. Die Erstellung von betreuten Wohnungen ist demgegenüber vom gesetzlichen Auftrag nicht erfasst und damit nicht primär Aufgabe der öffentlichen Hand.

Nachtragskredit untersteht fakultativem Referendum
In der Zwischenzeit hat die Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald das Projekt bestimmt. Die Planungen sind weit fortgeschritten. Aufgrund der neuen Ausgangslage wird mehr Land benötigt, als ursprünglich angenommen. Der Kaufpreis beträgt neu Fr. 3'721'440.-- und liegt damit Fr. 841'440.-- über dem ursprünglichen Kredit. Entsprechend erhöht sich auch die Ausgabe (rund Fr. 28'000.--/Jahr) für die Einräumung des während der ersten zehn Jahre zinslosen Baurechtes. Der Gemeinderat hat den dafür nötigen Nachtragskredit genehmigt. Er untersteht dem fakultativen Referendum.