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Kein Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag

30. Juli 2015
Der Kantonale Führungsstab hat in Absprache mit den Fachspezialisten entschieden, dass trotz des trockenen und heissen Wetters der vergangenen Tage kein Feuer- und/oder Feuerwerksverbot erlassen wird. Der Kanton St. Gallen mahnt aber zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerkskörpern und Raucherwaren.
Aufgrund der vergangenen und bis zum Wochenende zu erwartenden Niederschläge wird auf ein Feuer- und/oder Feuerwerksverbot verzichtet. Im Wald und in Waldesnähe ist jedoch wegen der weiter anhaltenden Trockenheit im Umgang mit Feuer und Raucherware grösste Vorsicht geboten. Nachstehende Verhaltenshinweise sind zwingend zu beachten:
  • Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
  • Feuer sind nur in bestehenden, fest eingerichteten Feuerstellen zu entfachen.
  • Feuer müssen immer überwacht werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
  • Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend vollständig zu löschen.
  • Bei Wind ist das Entfachen von Feuer zu unterlassen.
Im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten. Es gelten die üblichen Vorschriften und Vorsichtsmassnahmen. Es ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand zum Wald von mindestens 200 Metern einzuhalten.