Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschäft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.
| Aufgaben: | Die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerversammlung richten sich nach dem st. gallischen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Gaiserwald. Zentrale Aufgaben der Bürgerversammlung sind: - Beschluss über die Jahresrechnung, den Voranschlag und den Steuerfuss
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
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