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Wegzug (Abmelden bei der Gemeinde)

Bei einem Umzug sind alle Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtet, den Wohnsitzwechsel innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Umzüge innerhalb des Kantons können unabhängig von den Schalteröffnungszeiten übers Internet gemeldet werden.

Das gemeinsame Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden (eUmzug) ist im Aufbau. Daher bieten noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 für die ganze Schweiz verfügbar sein.

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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 einwohneramt@gaiserwald.ch
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