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Grundpfandverwertung Stockwerkeigentum an der Bildstrasse 29, Abtwil

15. März 2024
Ort und Zeit der Steigerung: Mittwoch, 22. Mai 2024, 11.00 Uhr Gemeindehaus Gaiserwald, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil SG, Sitzungszimmer-16 «Sonnenberg», 1. Stock

Eingabefrist
bis 10. April 2024

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
Freitag, 19. April 2024, bis Montag, 29. April 2024, auf dem Betreibungsamt Gaiserwald

Besichtigungen
Mittwoch, 3. April 2024, 14.00 Uhr an der Bildstrasse 29 in Abtwil SG
Mittwoch, 24. April 2024, 14.00 Uhr an der Bildstrasse 29 in Abtwil SG
Bitte Voranmeldung unter betreibungsamt@gaiserwald.ch oder 071 313 86 76

Grundstück
2-Zimmer-Wohnung, Disponibel-Raum (Garage/Lager), Estrichraum, Büro an der Bildstrasse 29 in 9030 Abtwil

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
CHF 327'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.

Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von CHF 40'000.00 (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Gaiserwald in Abtwil – keine Privatchecks) zu leisten.

Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertreterbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Weitere sachdienliche Hinweise sowie die Dokumentation des Grundstückes stehen unten zum Download bereit.

Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigen die Aufforderung, dem Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderung anzumelden.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Betreibungsamt Gaiserwald

Zugehörige Objekte

Name
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